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   FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06   

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https://dejure.org/2007,19242
FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06 (https://dejure.org/2007,19242)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.07.2007 - 1 K 806/06 (https://dejure.org/2007,19242)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 1 K 806/06 (https://dejure.org/2007,19242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerforderungen als Insolvenzforderungen; Insolvenzmasse zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger als Zielrichtung; Steuerforderung als Insolvenzordnung

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55; ; UStG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetsein einer Umsatzsteuerforderung gegen einen Istversteuerer i.S. von § 38 InsO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begründetsein einer Umsatzsteuerforderung gegen einen Istversteuerer i.S. von § 38 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1737
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06
    Zwar hat schon nach der in der Folgezeit in der Rechtsprechung des BFH gefestigten Auffassung, dass eine Steuer auch dann begründet sein kann, wenn sie noch nicht entstanden ist (so bereits ein Urteil vom 27. August 1975 zur Grunderwerbsteuer, II R 93/70, BStBl. 1976 II 77; schließlich das bereits genannte Urteil vom 05. Oktober 2004 m.w.Nw.), zumindest die Begründung des Urteils vom 04. Juli 1957 keinen Bestand mehr.
  • BFH, 07.05.2003 - VII B 69/03

    Restitutionsklage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06
    Dies entspricht der insolvenzrechtlichen Literatur zu § 38 InsO (vgl. statt aller Uhlenbruck, Insolvenzordnung, Kommentar, 12. Aufl., Rn. 6 zu § 38 m.w.Nw.) und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 05. Oktober 2004, VII B 69/03, BStBl. 2005 II 195, 196, m.w.Nw. zur bisherigen Rechtsprechung).
  • BFH, 04.07.1957 - V 199/56 U

    Umsatzsteuer für die Einziehung einer Forderung durch den Konkursverwalter -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06
    In dem Urteil vom 04. Juli 1957 (V 199/56 U, BStBl. 1957 III 282) hat der BFH aus dem Umstand, dass die Umsatzsteuer bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten erst mit Vereinnahmung entstanden sei, gefolgert, dass bei Vereinnahmung nach Konkurseröffnung die Umsatzsteuer Masseschuld sei.
  • BGH, 26.10.1961 - VII ZR 107/60

    Pflicht des Gläubigers zur Erstattung der durch den Einzug der ihm vom

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 1 K 806/06
    Trotz Zweifeln an dieser Rechtsauffassung, die der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 26. Oktober 1961 (VII ZR 107/60, NJW 1962, 46) geäußert hatte, ohne die Frage allerdings zu entscheiden, hat sich der BMF mit Schreiben vom 06. Dezember 1972 (F/IV A 2 - S 7100 - 55/72, BStBl. 1972 I 578, Haufe-Index 1234640) dieser Auffassung auch für das Umsatzsteuergesetz 1967 zunächst angeschlossen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09

    Zuordnung der Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung oder als

    a) So ging der entscheidende Senat in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2007 (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2007, 1 K 806/06, EFG 2007, 1737) noch davon aus, dass die Umsatzsteuerschuld unabhängig von der Besteuerungsart Insolvenzforderung sei, wenn die umsatzsteuerpflichtige Leistung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurde.
  • FG Sachsen, 06.02.2009 - 5 K 920/08

    Zugehörigkeit von Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene

    Gegen das Urteil vom 12. Juli 2007 (1 K 806/06, EFG 2007, 1737) ist beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen V R 64/07 ein Revisionsverfahren anhängig.
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